Leistungen

§ 18 SGB VIII Begleiteter Umgang

Das Umgangsrecht zwischen Eltern und Kindern soll regelmäßig ausgeübt werden und jeder Beteiligte hat einen rechtlichen Anspruch daran. Im ausführlichen Vorgespräch gehen wir auf alle individuellen Ansprüche ein, um für allen Beteiligten einen maßgeschneiderten Fahrplan der Annährung und Konfliktlösung zu realisieren. Wir legen großen Wert darauf Kinder nicht zu überfordern und mit den Eltern Lösungsansätze gemeinsam zu erarbeiten. Der Begleitete Umgang sollte moderat gestaltet sein und erfordert eine gezielte Gesprächsführung.

Ziele sind unter anderem

  • Feststellung und Stärkung der Bedürfnisse des Kindes
  • Förderung der kindlichen Identitätsentwicklung
  • Stärkung der Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile
  • Wiederherstellung und Festigung emotionaler sowie sozialer Beziehungen
  • Stärkung der Verantwortung und Bindung der Elternteile zum Wohle des    Kindes

§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung

Zeitnah werden Lösungen zur Bewältigung von Alltagsproblemen und zur Konfliktbewältigung trainiert und geübt. Insbesondere gilt es, den Kindern Förderung und gesunde Ernährung zukommen zu lassen. Hygienestrategien werden erarbeitet und systematisch verinnerlicht werden. Die Eltern werden aktiv in alle Maßnahmenpläne eingebunden und Hilfen zur Selbstkontrolle werden in das tägliche Leben integriert sowie angewendet. Wichtig ist den Kindern die größtmögliche Chance zu geben, innerhalb gefestigter Strukturen groß zu werden, und den Eltern neue Wege aufzuzeigen.

Ziele sind unter anderem

  • Fremdunterbringung vermeiden
  • Stärkung des Kindeswohles
  • Stärkung der Verantwortung des/der Elternteils/e
  • Lösungsansätze bei entwicklungsbedingten Konflikten
  • Förderung der familiären Kommunikation
  • Interkulturelle Vermittlung (auch fremdsprachig)

§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung

Zur Durchführung der Erziehungsberatung setzen wir sozialpädagogische Fachkräfte ein, um die Grundlagen der Anamnese sowie der Diagnostik und kooperative Ziele, Maßnahmen sowie erzieherische Möglichkeiten genau ermitteln zu können. Ebenso wichtig sind die Problemstellungen innerhalb der Familie, die neben der Elternberatung und Familientherapie einen wichtigen Bestandteil darstellen. Erst dann wird die Auswertung auf die neu erarbeiteten und methodischen Ansätze im Alltag angewendet.

 

Ziele sind unter anderem

  • Diagnostische Abklärung der Entwicklung
  • Information und Beratung der Eltern
  • Maßnahmen zur Behebung der Probleme und sozialen Integration
  • Neue Lösungswege, Stützung und ggfs. therapeutische Anbindung
  • Verbesserung/Stabilisierung zur Klärung und Bewältigung der Konflikte
  • Stärkung der Eltern bei der erzieherischen Situation

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand

Im Rahmen des Erziehungsbeistands werden die Förderung der emotionalen sowie sozialen Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen und Stabilisierung der familiären Situation erarbeitet, um eine erfolgreiche Einbindung in das soziale Umfeld zu erreichen. Unsere Teammitglieder sind mit den vielfältigen Problemen dieser Zielgruppe vertraut und werden je nach Qualifikation entsprechend der spezifischen Problematik eingesetzt. Hilfe zur Selbsthilfe wird angewandt, um dem betreuten Kind/Jugendlichen mehr Selbstsicherheit zu geben. Hierbei setzen wir möglichst alle Fördermöglichkeiten ein.

 

Ziele sind unter anderem

  • Emotionale Problembewältigung/ Soziales Training
  • Soziale Kompetenz stärken und Wege zur Konfliktbewältigung erarbeiten
  • Regelmäßiger Schulbesuch
  • Grenzen setzen
  • Stärken/Schwächen ausloten und Positives fördern
  • Anbindung an pädagogische Angebote

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Ziele werden im Hilfeplanverfahren individuell und Praxisnah auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt. Das heißt, wir setzen zeitnah und lösungsorientiert mit unserem Team alle Mittel in Bewegung, um die Familien aus der Passivität in die Aktivität zu lenken. Dabei unterstützen uns geschulte Fachexperten. Ebenso können wir durch multilinguale und multikulturelle Mitarbeiter die spezifischen Ausgangslagen von Familien mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigen.

 

Ziele sind unter anderem

  • Zutrauen in eigene Fähigkeiten und den Willen zur Veränderung stärken
  • Konflikt- und Problemlösungen stärken
  • Förderung des Gesundheitsbewusstseins und der Hygiene
  • Erlernen von „Klare-Grenzen-setzen“
  • Eigenverantwortlichkeit anregen
  • Stärkung der Alltagsstrukturen

Weitere Leistungen

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe

Kinder haben ein Recht auf Bildung! Nur gut geschultes Personal steht den Schülern regelmäßig zur Seite, denn die dauerhafte Förderung und Stabilität sorgen für intensive Erfolge. Ebenso können wir durch multilinguale und multikulturelle Mitarbeiter die spezifischen Ausgangslagen von Familien mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigen. So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

 

Ziele sind unter anderem

  • Schülern die Teilnahme am Unterricht und am Schulleben ermöglichen
  • Individuelle Problematiken strukturiert angehen
  • Angemessen zu den Fähigkeiten die Selbstständigkeit fördern
  • Regelmäßige und kontinuierliche Unterstützung im Unterricht
  • Intensiver Austausch mit dem Lehrpersonal
  • Entwicklung von Lernstrategien

§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Durch Aufbau eines intensiven Vertrauensverhältnisses als Basis der Betreuungsarbeit setzen wir individuell an, um die Jugendlichen im Lebensumfeld über Identifikationsprozesse bei der Strukturierung der Alltagsbewältigung zu unterstützen und ihnen in Reifungsschritten Selbstsicherheit zu geben. Dabei wir an gemeinsam vereinbarten Zielen gearbeitet, um die individuellen Ressourcen zu nutzen und zu fördern. Unser größtes Ziel ist es, dass die Jugendlichen Selbstsicherheit gewinnen und die Isolation im Zusammenspiel von sinnvoller Freizeit und menschlichen Kontakten bewältigen.

 

Ziele sind unter anderem

  • Erwerben neuer und reifender Beziehungen zu Altersgenossen
  • Entwicklung der eigenen Identität
  • Gewinnung emotionaler Unabhängigkeit von Eltern/Erwachsenen
  • Vorbereitung auf die Lösung der Herkunftsfamilie
  • Unterstützung schulischer und beruflicher Perspektiven
  • Vorbereitung in die Erwerbstätigkeit und die Verselbstständigung

 

 

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